Mobilität

Über das Thema Mobilität bin ich zu den Grünen gekommen. 2019 habe ich begonnen, mich für den kommunalen Radverkehr zu engagieren. Seit 2020 bin ich im Landesvorstand des ADFC Brandenburg.

2021 wurde ich einer der drei Verhandlungsführer des aus 18 Verbänden und Initiativen bestehenden Bündnisses der „Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg Jetzt!“, das das Mobilitätsgesetz mit dem Brandenburger Verkehrsministerium (Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung – MIL), erfolgreich verhandelt hat.

Seit Januar 2024 haben wir somit in Brandenburg ein bundesweit einmaliges Mobilitätsgesetz, das das Ziel und den Weg hin zu mehr sozial- und klimagerechter Mobilität definiert.

  1. Meine Mission: Die Umsetzung des Mobilitätsgesetzes!
    Ich habe drei Jahre ehrenamtlich für das Brandenburger Mobilitätsgesetz gekämpft, in endlosen Verhandlungsrunden, mit einem breiten, kompetenten und engagierten ehrenamtlichen Team und einem Aufwand, der zu Beginn überhaupt nicht absehbar war. Aber es hat sich gelohnt – und ist ein Beleg dafür, wozu wir in der Lage sind, wenn wir gut organisiert an einem Strang ziehen und zu notwenigen Kompromissen bereit sind. Das ist gelebte Demokratie. Allerdings habe ich aus drei Jahren Verhandlungen und Arbeiten mit der Landesverwaltung und vielen anderen Akteuren gelernt, wie wir schneller und besser werden können und müssen, wenn wir gemeinsam die vielfältigen Herausforderungen und Krisen bewältigen wollen.

Nun sehe ich es als meine Aufgabe, für die Umsetzung des Gesetzes zu sorgen. Dies bedeutet: Finanzierung sicherstellen, gemeinsam mit Gemeinden, Kreisen, kreisfreien Städten, dem Land und weiteren Stakeholdern die Umsetzung organisieren, Abläufe verbessern, Ressourcen aufzubauen und vieles mehr. Doch das möchte ich nicht mehr ehrenamtlich tun sondern als Eure / Ihr Landtagsabgeordneter – mit weitreichender Kompetenz in den Bereichen Mobilität und Veränderungsmanagement.

  1. Mobilität ist ein Grundbedürfnis, auf das es mehr als die Antwort „Auto“ braucht!
    Mobilität zu ermöglichen, gehört zur Daseinsvorsorge. Aufgabe für die Politik ist es, für attraktive und sinnvolle Angebote zu sorgen, vor allem um
  • stressfrei zur Arbeit pendeln zu können,
  • sicher und zügig zur Schule oder Ausbildungsstätte zu kommen,
  • vielfältige Dinge möglichst komfortabel zu erledigen, wie zum Beispiel Einkäufe oder Arztbesuche,
  • Freizeitaktivitäten mit Freunden, bei denen auch der Rückweg abends und am Wochenende funktioniert.

In den vergangenen 30 Jahren ist in Brandenburg immer mehr das eigene Auto das einzige Verkehrsmittel geworden, das all dies ermöglicht. Der Fokus des Infrastrukturausbaus lag auf dem Straßennetz. Dem gegenüber wurden Bahnverbindungen eingestellt, Busverbindungen endeten an Landkreisgrenzen und es wurden Wohn- und Gewerbegebiete entwickelt, ohne Radwege zu bauen. Das hat dazu geführt, dass der Anteil der Wege, die wir mit dem Umweltverbund aus Bahn, Bus, Fahrrad und zu Fuß zurücklegen, immer weiter gesunken ist.

Dies ist sozial höchst ungerecht, insbesondere außerhalb des Speckgürtels, in den ländlichen Regionen. Ein Auto zu besitzen und zu nutzen, kostet mehr als vielen bewusst ist. Erst mit höherem Einkommen sinkt der Anteil des verfügbaren Einkommens, der für Mobilität aufgewendet wird. Ein Elektroauto erfordert eine relativ hohe Anfangsinvestition, die für viele Menschen nicht in Frage kommt. Auch wenn sich ein Mittelklasse-Elektroauto schon nach wenigen Jahren rechnet, die Anfangshürde ist groß. Und Menschen unter 18 sind auf den vor allem im ländlichen Raum schlecht angebundenen ÖPNV oder das Elterntaxi angewiesen.

  1. Grüne Politik wirkt – wenn auch als kleinster Koalitionspartner nur begrenzt.
    Erst mit Beteiligung der Grünen in der Landesregierung seit 2019 begann hier eine Trendwende. Reaktivierungen von Bahnlinien werden untersucht, Plusbusse, die vor allem Kreisübergreifend fahren, wurden ausgebaut, die Taktung wurde verbessert und Radwege wurden gebaut und saniert. Dies ist aber noch bei weitem nicht genug, um das Ziel zu erreichen, das die Landesregierung sich 2019 gegeben hat: Den Anteil der Wege, die mit dem Umweltverbund erledigt werden, von 41% (2017) auf 60% (2030) zu steigern. Auch wenn z.B. die Mittel für Bau und Erhalt von Radwegen mit 41 Mio.€ in 2024 auf einem Höchststand stehen, ist dies viel zu wenig. Es ist sogar umgekehrt so, dass aufgrund von Preissteigerungen für Bauleistungen, aufwändigeren Planungsprozessen und fehlendem Planungspersonal weniger Radwege gebaut wurden, auch weil die zur Verfügung stehenden Mittel teilweise nicht genutzt wurden.


Und was bringt ein Deutschland-Ticket dort wo Busse und Bahnen aber gar nicht fahren? Bitte nicht falsch verstehen: Wir begrüßen das D-Ticket sehr! Vor 5 Jahren hätte man die Grünen mit solch einer Forderung ausgelacht, nun ist es seit Mai 2023 Realität. Es ist ein wichtiger Meilenstein für eine sozial gerechte und Klima-schonende Mobilität. Nun müssen wir das D-Ticket verteidigen, Preissteigerungen verhindern bzw. noch viel mehr: Wir fordern ein landesweit einheitlich vergünstigtes D-Ticket für junge Menschen in Schule/Ausbildung/Studium!
Noch besser wäre hier ein landesweit kostenloses D-Ticket. Das würde aber die Kluft zwischen ländlichen Gebieten, wo es wenig ÖPNV gibt, und den Speckgürtelregionen verstärken. Wir halten es hier für sinnvoller, die Mittel auch für den Ausbau des ÖPNV-Angebots – auch mit Rufbussen – in dünner besiedelten Gebieten zu nutzen.


Allerdings gäbe es eine noch viel bessere Lösung, um dem Umweltverbund in Brandenburg die Bedeutung zu geben, die er eigentlich verdient: Ausbau und Betrieb von ÖPNV und Radwegen müsste eine „pflichtige Aufgabe“ der Städte und Kommunen in Brandenburg werden. Dies war eine ursprüngliche Kernforderung der „Volksinitiative Verkehrswende Brandenburg Jetzt!“ aus dem Jahr 2018. Bündnis 90 / Die Grünen haben dies unterstützt, als kleinster Regierungspartner war hierfür aber keine Mehrheit möglich.

Somit blieb es dabei: Bei der Mobilität ist es weiterhin nur eine pflichtige Aufgabe der Städte und Kommunen, Straßen zu bauen. Auch wenn das eigentlich dem im Brandenburger Mobilitätsgesetz festgeschriebenen Grundsatz widerspricht, dass der Umweltverbund Vorrang hat.

Für eine sozial- und klimagerechte Mobilität bleibt also weiterhin viel zu tun.

  1. Große Potenziale für den Radverkehr

Das Fahrrad ist in vieler Hinsicht ein wunderbares Verkehrsmittel. Nicht für alle Menschen und alle Entfernungen, aber für viele und für die Nahmobilität und darüber hinaus, insbesondere durch den Boom der eBikes.
Hierzu ein paar Fakten:

  • 60% der Menschen sagen, sie würden gerne öfter das Rad nutzen, tun es aber nicht, weil Ihnen das Radfahren auf Straßen Stress bereitet
  • 60% der Wege, die heute mit dem Auto in Brandenburg mit dem Auto zurückgelegt werden, sind kürzer als 10km. 40% der Wege sind sogar kürzer als 5km. Alles Entfernungen, die gut mit einem Rad oder eBike zurückgelegt werden können. Wenn es denn gute Radwege gibt – sicher, durchgängig, einladend und umwegarm.
  • Mehr als 50% der heute verkauften Fahrräder haben einen Elektroantrieb – das ist für viele ein Game-Changer – mühelos radeln ohne nassgeschwitzt anzukommen!
  • Radfahren ist erwiesenermaßen gesund und macht gute Laune – wenn es geeignete Radwege ohne Lücken gibt.
  • Radfahren ist das effizienteste Verkehrsmittel. Kein anderes Verkehrsmittel hat ein so günstiges Verhältnis zwischen Nutzen und Aufwand.
  • Radfahren ist damit das einzige Verkehrsmittel mit positiven „externen Effekten“. Insbesondere der Effekt für die persönliche Gesundheit ist groß.
  • Radfahren bedeutet Freiheit – von frühen Jahren an bis ins hohe Alter


Jetzt wundert es sicherlich niemanden mehr, wenn man mich trifft und ich mit dem Rad unterwegs bin, bei längeren Entfernungen in Kombination mit der Bahn und nur selten mit dem Auto – nämlich immer dann, wenn es mit Rad und ÖPNV zu umständlich wird. Aber genau das ist ja meine Motivation – das Angebot des Umweltverbundes zu verbessern, dem Umweltverbund Vorrang zu geben, damit mehr Menschen gerne auf Bahn, Bus und Rad umsteigen und kleine Entfernungen vor Ort gerne zu Fuß zurücklegen. Das Auto öfter stehen lassen – weil es attraktivere Alternativen gibt. Dafür mehr Menschen gewinnen ist mein Ziel!

  1. Das Brandenburger Mobilitätsgesetzes gibt es nur, weil wir uns durchgesetzt haben!
    Der Verhandlungsprozess geriet mehrfach ins Stocken. Nur die permanente Unterstützung der Grünen im Landtag und die hartnäckige Verhandlung des Verkehrswendebündnisses haben den Erfolg möglich gemacht.
    Das Brandenburger Mobilitätsgesetz beinhaltet Ziele, eine Vielzahl von Hebeln, Maßnahmen und Ansatzpunkten, die nun in die Umsetzung gehen können. Dazu braucht es eine gut organisierte Zusammenarbeit mit vielen Akteuren und auf allen Verwaltungsebenen in Brandenburg.

    Hier die wichtigsten 10 Punkte des Mobilitätsgesetzes:
  1. Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg erstmals eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr und schreibt das Ziel einer umwelt-, sozial- sowie klimaverträglichen Mobilität fest, die zugleich sicher und barriere- und diskriminierungsfrei sein soll.
  2. Das Mobilitätsgesetz verknüpft die Entwicklung der Mobilität mit den Klimazielen und schaffen damit eine rechtliche Grundlage für eine klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2045
  3. Im Gesetz ist das Ziel verankert, dass bis 2030 für 60% der Wege, die in Brandenburg zurückgelegt werden, der Umweltverbund genutzt wird. 15% ÖPNV, 20% Rad, 25 zu Fuß – alles als Landesdurchschnitt, was lokal ganz unterschiedlich ausfallen kann – in ländlichen Räumen meist niedriger, in Ballungsräumen oft deutlich höher
  4. Der Umweltverbund aus Bahn, Bus, Rad- und Fußverkehr erhält Vorrang bei Planung und Bau
  5. Das Land verpflichtet sich, die Kommunen bei der Umsetzung einer nachhaltigen Mobilitätswende und bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs mit geeigneten Strukturen zu unterstützen
  6. Das Gesetz definiert Radfahrende und Zu-Fuß-Gehende als besonders schutzbedürftige Personen und damit als eine Schwerpunktgruppe für die Verkehrssicherheitsarbeit des Landes
  7. Das Land Brandenburg konzipiert gemeinsam mit den Kommunen ein baulastträgerübergreifendes „Radnetz Brandenburg“ mit dem Ziel, ein flächendeckendes Radverkehrsnetz mit durchgehenden, sicheren, attraktiven, umwegarmen und komfortabel befahrbaren Radverkehrsverbindungen zu schaffen. Der ADFC hat hierzu bereits zusammen mit 100 Rad-Aktiven seinen Vorschlag veröffentlicht. https://brandenburg.adfc.de/radnetz-brandenburg
  8. Das Gesetz schreibt das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ für die Landstraßen in Brandenburg fest. Neben Sicherheitsaspekten sind beim Ausbau von Straßen zukünftig auch der Ressourceneinsatz und die Versiegelung zu berücksichtigen
  9. Das Gesetz regelt, dass der öffentliche Verkehr zukünftig angebotsorientiert geplant werden muss und dabei ein Integraler Taktfahrplan angestrebt wird. Das heißt, der ÖPNV soll so ausgebaut, sinnvoll getaktet und verknüpft werden, dass er für möglichst viele Menschen eine Alternative zum Auto bietet. Es wird außerdem das Ziel eines barriere- und diskriminierungsfreien öffentlichen Verkehrs formuliert.
  10. Das Gesetz regelt, dass das Land gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern ein landesweites ÖPNV-Netz erarbeitet. Damit soll eine vollständige Erschließung des Landes durch den öffentlichen Personennahverkehr erreicht werden. Der Schienenpersonennahverkehr soll im Grundtakt mindestens stündlich fahren
  11. Bei Siedlungsbauvorhaben soll die Anbindung an den öffentlichen Verkehr berücksichtigt werden. Das Land entwickelt hierfür einen Mobilitätscheck.

Nun sind es doch 11 geworden. Wer bis hier gelesen hat: Ich freue mich über jede Rückmeldung!

Herzliche Grüße, Christian Wessel
christian.wessel@gruene-potsdam-mittelmark.de

+49 173 200 3 200

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